14 Vgl. Fotodossier des Augenscheins mit Instruktionsverhandlung vom 2. Dezember 2014, insbesondere Foto 1 und 7 11 vorsah. In seiner Beschwerde machte der Beschwerdeführer geltend, die Anordnung von Besucherparkplätzen im Bereich des gesetzlichen Strassenabstands der J.________strasse sei unzulässig. Er bemängelt insbesondere auch die dazugehörenden Flügelmauern.