d) Mit der zweiten Projektänderung vom 30. März 2015 trugen die Beschwerdegegnerinnen dem letzten Einwand der OLK Rechnung und änderten die Fassadenfarbe auf hellgrau (NCS S 1502 Y). Da die Nachbargebäude eher hellere Fassadenfarben aufweisen,14 wird mit der neu gewählten hellgrauen Fassadenfarbe die Einpassung des Bauvorhabens in die bestehende Bebauungsstruktur zusätzlich verbessert. Der Beschwerdeführer bestreitet in seinen Schlussbemerkungen die Ortsbildverträglichkeit des Bauvorhabens nach den Projektänderungen nicht mehr. Auch die Gemeinde erachtet das Vorhaben als bewilligungsfähig.