Der Neubau sei nicht nur mit einem ungewohnten Flachdach, sondern darüber hinaus als knallroter "Leuchtturm" vorgesehen. Die Fremdartigkeit passe nicht ins Quartier. Er beantrage den Beizug der OLK. Nachdem im Rahmen des Beweisverfahrens Fachberichte der KDP und der OLK eingeholt wurden und die Beschwerdegegnerinnen ihr Projekt gestützt darauf überarbeiteten, weist der Beschwerdeführer in seinen Schlussbemerkungen nur noch darauf hin, der "Denkmalabsturz" in diesem Fall sei beachtenswert.