Im Übrigen prüft die BVE das Bauvorhaben ohnehin frei. Sie kann den angefochtenen Entscheid von Amtes wegen abändern, wenn er erhebliche Mängel aufweist (Art. 40 Abs. 3 BauG). c) Die Beschwerde ist innert der Rechtsmittelfrist eingereicht worden (Art. 40 Abs. 1 BauG). Sie enthält einen Antrag und eine Begründung (Art. 32 Abs. 2 VRPG7). Die BVE tritt daher auf die Beschwerde ein. 2. Projektänderung