Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zur zweiten Projektänderung und zum Amtsbericht des OIK II zu äussern, sowie Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Die Beschwerdegegnerinnen beantragten in ihren Schlussbemerkungen vom 8. Juni 2015 die Bewilligung der Projektänderung und die Abweisung der Baubeschwerde. Die Gemeinde beantragte in ihrer Stellungnahme vom 22. Juni 2015, die zweite Projektänderung sei zu genehmigen. Der Beschwerdeführer erklärte am 23. Juni 2015, er halte an seiner Baubeschwerde fest. Mit Schreiben vom 7. Juli 2015 machten die Beschwerdegegnerinnen vom allgemeinen Replikrecht Gebrauch und nahmen zu den Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers Stellung.