Im Anschluss an den Augenschein reichten die Beschwerdegegnerinnen eine erste Projektänderung ein. Das Rechtsamt unterbreitete das geänderte Projekt dem OIK II und der OLK zur Prüfung und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen. Gestützt auf die Eingaben überarbeiteten die Beschwerdegegnerinnen ihr Bauvorhaben ein weiteres Mal und reichten eine zweite Projektänderung ein. Das Rechtsamt unterbreitete das geänderte Projekt dem OIK II zur Prüfung.