4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, liess die Pläne verbessern. Zudem holte es bei der KDP, dem Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (OIK II) und der Kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) Fachberichte ein. Anschliessend führte es im Beisein der Parteien sowie je einer Vertretung der Gemeinde, der OLK und des OIK II einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Sämtliche Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Augenscheinprotokoll zu äussern.