Das kommunale Recht lasse Flachdachbauten zu. Die lachs- oder hellrote Fassade sei weder ungewöhnlich noch störend. Auf die Rüge betreffend Strassenabstand sei nicht einzutreten, da der Beschwerdeführer dies in seiner Einsprache nicht vorgebracht habe. Bei den Parkplätzen im Strassenabstand handle es sich um kleine und leicht entfernbare Bauten, die mit einer erleichterten Ausnahmebewilligung bewilligt werden könnten. Die Gemeinde habe zugestimmt und keine strassenpolizeilichen Bedenken geltend gemacht. Der OIK II habe nach einer Projektänderung dem Vorhaben zugestimmt.