1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 6. Juni 2011 bei der Gemeinde Konolfingen ein Baugesuch ein für den Abbruch der bestehenden Gebäude (Bauernhaus und Schopf) und den Neubau von einem Doppeleinfamilienhaus sowie einem Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle auf Parzelle Konolfingen Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2, das Bauernhaus ist gemäss Bauinventar ein Baudenkmal. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 11. Oktober 2012 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Gesamtbaubewilligung.