Analoges gilt für die Ausführungen der Beschwerdeführenden 2-7 in ihrer Stellungnahme zum Ergebnis des Beweisverfahrens, wonach die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der F.________ Strasse herabgesetzt werden müsse, weil eine Arbeitszone ausgeschieden worden sei. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der F.________ Strasse ist nicht Gegenstand dieses (Beschwerde-)Verfahrens. h) Die Beschwerdeführenden verlangen, dass zwingend eine Radwaschanlage vorgeschrieben werden müsse, um Verunreinigungen und Unfälle auf der F.________ Strasse zu verhindern. Es reiche nicht, eine solche nötigenfalls zu verlangen.