Schluss, dass eine Beobachtungsdistanz von 3 m aufgrund der konkreten Verhältnisse ausreichend sei. Die Anwendung einer Beobachtungsdistanz von 3m bei Grundstückzufahrten ausserorts entspreche der langjährigen Praxis des TBA. Diese Einschätzung überzeugt. Bei der Ausfahrt vom Baugrundstück auf die F.________ Strasse macht es keinen Unterschied, ob diese inner- oder ausserorts stattfindet. Das Manöver ist das gleiche, die Fahrzeuge müssen vor der Ausfahrt anhalten oder zumindest auf Schritttempo abbremsen. Unter diesen Umständen macht es keinen Sinn, die Beobachtungsdistanz zu vergrössern.