Der OIK I kommt zum Schluss, dass die freizuhaltenden Sichtfelder ohne grosse Änderungen an die geforderten Normwerte angepasst werden können. Aus dem Baugesuchsplan kann aber herausgelesen werden, dass dies fraglich ist: Würde man tatsächlich eine Beobachtungsdistanz von 5 m verlangen, müsste der Sichtschutzwall erheblich zurückversetzt werden, wofür es insbesondere im Bereich der geplanten Profilträgerhalle kaum genügend Platz hätte.