a) Die Beschwerdeführenden rügen, das Bauvorhaben gefährde die Verkehrssicherheit auf der F.________ Strasse. Die Ausfahrt aus der Anlage in einen Ausserortsbereich mit Höchstgeschwindigkeit 80 km/h werde sehr gefährlich. Beim Einbiegen auf die F.________ Strasse Richtung Frutigen müsse gar auf die Gegenfahrbahn gefahren werden. Aber auch die Einfahrt in die Anlage sei gefährlich. Beim Linkseinbiegen von der F.________ Strasse in den Werkhof aus Reichenbach kommend bestehe kein Warteraum. Das Rechtseinbiegen von der F.________ Strasse in den Werkhof aus Frutigen kommend bedürfe eines scharfen Abbremsens.