Bei der beantragten Profilträgerhalle handelt es sich um einen industriellen Zweckbau, wie er in einer Arbeitszone üblich ist. Mit ihrer braunen Farbe fällt sie im Übrigen nicht besonders auf. Zumal sich die Bauparzelle in einem Spickel, gebildet aus der BLS-Bahnlinie und der F.________ Strasse, befindet. Die südliche Nachbarparzelle befindet sich ebenfalls in der Arbeitszone AII. Somit handelt es sich nicht um ein ästhetisch besonders anspruchsvolles Gebiet. Die Bauparzelle liegt weder in einem Ortsbildschutzgebiet noch ist die unmittelbare Umgebung von Schutzobjekten betroffen. Da die baupolizeilichen Masse eingehalten sind, ist die Profilträgerhalle daher bewilligungsfähig.