a) Der Beschwerdeführer 1 rügt, das Bauvorhaben verletze das Ortsbild des eine landschaftliche Einheit bildenden letzten unverbauten Talbodens im Kandertal. Der Erdwall und die 2.5 m hohe Hecke entsprächen nicht dem bestehenden Ortsbild, bestehend aus dem Ortsbildschutzgebiet "J.________", der geschützten Baumgruppe "K.________" und den im ganzen Niederfeld verteilt liegenden Baudenkmälern.