Dies gilt auch für eine grössere Halle, die nicht nur den Brecher umfassen würde. Eine solche Halle wäre zwar betrieblich möglich, aber für lediglich 10 Brechertage pro Jahr aufgrund der noch grösseren Kosten unverhältnismässig. Weiter legt das beco dar, als weitere Massnahme wäre das Auskleiden des Aufgabetrichters mit Gummimatten denkbar. Dies bringe jedoch nur eine geringe 25 Reduktion des Lärms und sei wenig praxistauglich, da sie schon nach kurzer Zeit ihre Wirkung verliere. Somit sind hier gestützt auf das Vorsorgeprinzip keine weiteren Massnahmen zu verfügen.