Analoges gilt für die Dauer der Brecher- und Schredderbeschickung. Zudem wurden auch die Pegelkorrekturen im Lärmgutachten sehr vorsichtig gewählt, insbesondere beim Brecher und Schredder sowie der Brecher- und Schredderbeschickung. k) Schliesslich ist es gemäss Stellungnahme der Beschwerdegegnerinnen vom 27. Juni 2014 weder geplant noch aufgrund der räumlichen Verhältnisse möglich, den Schredder und den Brecher gleichzeitig zu betreiben. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden 2-7 in ihrer Stellungnahme zum Ergebnis des Beweisverfahrens müssen die Lärmwerte des Brechers und Schredders daher nicht gesamthaft ermittelt werden.