i) Dies entspricht der Prüfung auf der zweiten Stufe der neuen Arbeitsanleitung des beco. Dem Lärmgutachten der I.________ AG und den Berichten des beco lässt sich entnehmen, dass der Gesamtbeurteilungspegel, errechnet aus den Teilbeurteilungspegeln sämtlicher Lärmphasen des Gesamtbetriebs inklusive dem verdünnten Brecher- bzw. Schredderbetriebslärm, den Planungswert an allen vier Immissionsorten einhält. Dabei ist zu beachten, dass der mit dem angefochtenen Gesamtentscheid bewilligte Betrieb den Planungswert deutlicher einhält, als im Lärmgutachten ausgewiesen.