Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass das beco die Pegelkorrekturen aus dem Lärmgutachten unverändert übernommen hat. Dies obschon gemäss beco ein Bagger keinen Impulsgehalt hat. Ersetzt man den K3-Wert für die Brecherbeschickung aus dem Lärmgutachten von 6 durch 0 und den K3-Wert für die Schredderbeschickung aus dem Lärmgutachten von 4 durch 0, ergibt sich für den Brecher- und den Schredderbetrieb am Immissionsort A ein Gesamtpegel von rund 58 dB(A). Damit ist der Planungswert eingehalten. Zumal es gemäss beco unrealistisch ist, dass die Brecher- bzw. Schredderbeschickung tatsächlich gleich lang dauert wie der Brecher- bzw. Schredderbetrieb selber.