Zudem ist es nicht nachvollziehbar, warum nach der Arbeitsanleitung auf der ersten Stufe lediglich der Lärm des Brechers berücksichtigt werden soll. Wenn das Verwaltungs- und das Bundesgericht verlangen, dass der Brecherbetrieb die Lärmgrenzwerte ohne Lärmverdünnung auf die Gesamtbetriebszeit einzuhalten hat, muss sämtlicher Lärm berücksichtigt werden, welcher der Betrieb des Brechers mit sich bringt. Daher muss auf der ersten Stufe der Arbeitsanleitung auch der Lärm "Brecherbeschickung" aus dem Lärmgutachten der I.________ AG berücksichtigt werden. Analoges gilt für den Schredder, bei dem der Beschickungslärm ebenfalls mitberücksichtigt werden muss.