f) Eine andere Frage ist, ob die Arbeitsanleitung des beco die Vorgaben des Verwaltungs- und des Bundesgerichtsentscheids richtig umsetzt. Fraglich ist dies insbesondere mit Blick auf die erste Stufe gemäss Arbeitsanleitung. Diese verlangt, dass der Brecher alleine und ohne Verdünnung des Lärms auf die Betriebstage der gesamten Anlage den Immissionsgrenzwert einhalten muss.