Gewerbe/beco-wirtschaft-industrie-gewerbe-laerm-arbeitsanleitung_DE.pdf (Stand: 8. Januar 2015) 21 Ungunsten. So wurde der Lärm des Brechers in der ersten Stufe nicht auf 12 Stunden pro Tag verdünnt, obschon dies gemäss der Arbeitsanleitung des beco zulässig wäre. Zudem wurde bei der Pegelkorrektur K3 der Wert 6 dB(A) verwendet, obschon gemäss Arbeitsanleitung des beco der Wert 4 dB(A) einzusetzen ist. Wenn man diese Korrekturen berücksichtigt, ergibt sich auf der ersten Stufe ein um rund 3.5 dB(A) verringerter Teilbeurteilungspegel für den Brecher.