In Anhang 6 Ziff. 3 LSV ist geregelt, wie die Beurteilungspegel zu ermitteln sind. Gemäss den „Grundlagen Industrie- und Gewerbelärm“ des Bundesamtes für Umwelt (BAFU)21 und der Checkliste Industrie- und Gewerbelärm des beco (Ausgabe April 2009)22 war es zulässig, den Lärm eines mobilen Brechers auf die Betriebszeit des Gesamtbetriebs zu verdünnen.