c) Weiter rügen die Beschwerdeführenden 2-7 pauschal, verschiedene Einstufungen im Lärmgutachten der I.________ AG seien zu hinterfragen und die "Arbeitsanleitung für die Vollzugspraxis des Kantons Bern zur Lärmbeurteilung von neuen mobilen Brechern" des beco sei nicht korrekt umgesetzt worden. Was konkret fehlerhaft wäre, ist daraus nicht ersichtlich. In der Sache rügen die Beschwerdeführenden 2-7 damit aber übermässige Lärmimmissionen. 20