Sollte sich jedoch erweisen, dass die getroffenen Annahmen nicht korrekt sind, müssten die Beschwerdegegnerinnen die entsprechenden Konsequenzen tragen. Sollte sich insbesondere zeigen, dass die Lärmschutzwände nicht die erwartete Wirkung haben und deshalb die Grenzwerte überschritten werden, müsste der Betrieb der Beschwerdegegnerinnen entsprechend angepasst werden. 10. Lärmimmissionen a) Der Beschwerdeführer 1 rügt, damit eine sichere Ausfahrt auf die F.________ Strasse möglich sei, müsse der Lärmschutzwall genügend geöffnet werden. Der Lärm könne sich so aber ungehindert durch die Ausfahröffnung im Lärmschutzwall bis zur Schulanlage Winklen ausbreiten.