untersucht und darstellt, muss vom Anlagebetreiber selber erstellt werden (Art. 7 UVPV). Die Umweltschutzfachstelle untersucht lediglich, ob die für die Prüfung erforderlichen Angaben im Bericht vollständig und richtig sind (Art. 13 Abs. 1 UVPV). Gestützt auf den Bericht beurteilt sie anschliessend, ob die geplante Anlage den Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht (Art. 13 Abs. 3 UVPV).