Die Betriebszeiten des Schredders und Brechers lassen sich insofern kontrollieren, als diese Geräte angemietet werden und somit entsprechende Unterlagen vorhanden sind. Zudem können die Nachbarn die Einhaltung der Betriebszeiten aufgrund eigener Beobachtung relativ einfach selber kontrollieren. Auch diese Rüge ist somit unbegründet. 9. Lärmgutachten a) Der Beschwerdeführer 1 rügt, in der Baubewilligung werde auf das Lärmgutachten der I.________ AG abgestellt, obschon dieses Gutachten an einem Informationsabend durch den Gemeinderat für ungültig erklärt worden sei.