Im Übrigen lässt sich die Mengenbeschränkung auch indirekt über die Betriebstage kontrollieren. Gemäss Angabe des AWA in seiner Stellungnahme vom 4. Juni 2014 hat ein effizienter Brecher eine Kapazität von maximal 1'000 t pro Tag. Mit der Beschränkung der Einsatztage des Brechers auf 10 Tage pro Jahr ist es daher unmöglich die Mengenschwelle von 10'000 t pro Jahr zu überschreiten. 17Verordnung des Bundesrates vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) 17