Beschwerdegegnerinnen würden jedoch mit je 10'000 m3 Holzschredder und Steinabbruch und zudem 200 Betriebsstunden pro Jahr rechnen. Das könne nicht aufgehen. Zudem unterstehe die Anlage mit insgesamt 20'000 t pro Jahr der Pflicht zur Durchführung einer UVP, die verarbeiteten Mengen Holz und der Steinabbruch müssten für die UVP-Pflicht zusammen gerechnet werden. b) Das Lärmgutachten der I.________ AG vom 31. Oktober 2013 geht sowohl für den Steinbrecher als auch den Holzschredder von je 200 Betriebsstunden und je 10'000 m3 Brechermaterial bzw. Holzschnitzel aus.