43 Abs. 1 Bst. d LSV15). Dementsprechend schliesst der Kommentar in der Arbeitszone AII nicht lärmintensive, sondern im Gegenteil lärmempfindliche Nutzungen aus. Da es sich vorliegend zweifellos nicht um eine lärmempfindliche Nutzung handelt, erweist sich das Bauvorhaben auch insoweit als zonenkonform.