Der Brecher müsse zu den Steinen geführt werden und nicht umgekehrt. Aus diesem Grund werde auch mit einem mobilen Gerät gearbeitet. Demzufolge ist mit der Gemeinde davon auszugehen, dass ein lokaler Bezug vorhanden ist, wie ihn der Kommentar im Gemeindebaureglement zur Arbeitszone AII verlangt. Welche rechtliche Bedeutung dem Kommentar überhaupt zukommt, braucht unter diesen Umständen nicht geprüft zu werden. Selbst wenn diesem normativer Charakter zugesprochen wird, ist das Bauvorhaben insoweit zonenkonform.