Lediglich vereinzelt würden Aufträge von ausserhalb dieses Gebiets eingehen. Beide Unternehmungen hätten zusammen etwa 10 Angestellte, die ihren Wohnsitz überwiegend in Frutigen und ausnahmslos im Kander- oder Engstligental hätten. Die Berechnungen der Beschwerdeführenden betreffend abgebrochene Häuser seien irrelevant, da der grösste Teil des von der Beschwerdegegnerin 1 verarbeiteten Materials aus Aushubmaterial bestehe. Die Herkunft des Materials stamme aus dem Kandertal. Das Herbeiführen von Bauschutt aus anderen Gebieten wäre unrentabel. Der Brecher müsse zu den Steinen geführt werden und nicht umgekehrt.