d) Ob die Beschwerdegegnerinnen einen lokalen Bezug haben, vermag die Gemeinde aufgrund ihrer Ortskenntnisse grundsätzlich am Besten zu beurteilen. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Bauherrschaft auch in Zukunft überwiegend in der Gemeinde Frutigen bzw. der unmittelbaren Nachbarschaft (Kandergrund, Reichenbach) verankert sein wird und ihre Aufträge in unmittelbarer geografischer Nähe und damit lokalem Bezug ausführen wird. Dies deckt sich mit der Aussage der Beschwerdegegnerinnen in ihrer Beschwerdeantwort. Demnach sind sie primär im Bereich Frutigen und Kandertal tätig. Lediglich vereinzelt würden Aufträge von ausserhalb dieses Gebiets eingehen.