Frutigen. Um die gewünschte Kapazität auszuschöpfen, müssten in der Gemeinde Frutigen jährlich rund 33 durchschnittliche Oberländerhäuser abgebrochen werden, was niemals der Fall sei. Deshalb fehle es am lokalen Bezug, wie dies das Gemeindebaureglement für die Arbeitszone AII fordere. Es sei vielmehr von einem Gewerbe mit überlokalem Bezug auszugehen. Im Tal gebe es im Übrigen bereits genügend ähnliche Betriebe, die genügend Baumaterial bereitstellen könnten.