a) Die Beschwerdeführenden bestreiten die Zonenkonformität des Bauvorhabens. Die Beschwerdegegnerinnen seien im ganzen Frutigtal tätig und es werde auch Material von ausserhalb des Tals zugeführt, dies hätten die Beschwerdegegnerinnen selber öffentlich erklärt. Die Grösse der geplanten Anlage liege denn auch weit über dem Bedarf von 12