Soweit die Beschwerdeführenden die Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem vom Regierungsstatthalteramt Frutigen verfügten Baustopp ansprechen, so betrifft dies ein Baupolizeiverfahren, welches es vom Baubewilligungsverfahren zu unterscheiden gilt. Auch dies liegt daher ausserhalb des Streitgegenstands, weshalb auch darauf nicht eingetreten werden kann.