Allerdings wurden im vorliegenden Fall die Strassenanschlüsse im Baubewilligungsverfahren geprüft. Die Einfahrt Südwest und die Ein- und Ausfahrt Nordost sind in den baubewilligten Plänen inklusive den Sichtweiten enthalten. Die Vorinstanz ist zum Schluss gekommen, dass das Bauvorhaben den geltenden Strassenbauvorschriften insbesondere bezüglich der Sichtverhältnisse bei den Strassenanschlüssen entspricht. Die Bedingung, wonach der Strassenaufsichtsbehörde ein überarbeiteter Plan zu den Strassenanschlüssen zur Genehmigung einzureichen ist, bezieht sich lediglich auf die in den Auflagen angeordnete Sichtschutzbepflanzung entlang der F.________ Strasse.