d) Der Strassenanschluss betrifft die Erschliessung. Diese ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Baubewilligung. Zudem betrifft der Strassenanschluss die Verkehrssicherheit und damit ein wichtiges öffentliches Interesse. Somit kann der Strassenanschluss grundsätzlich nicht ausserhalb des Baubewilligungsverfahrens geprüft werden, dadurch würden nicht zuletzt auch die Mitwirkungsrechte der Nachbarn verletzt.