a) Die Beschwerdeführenden 2-7 rügen, für den bestockten Erdwall im Bauverbotsstreifen entlang der F.________ Strasse sei keine Ausnahmebewilligung nach Art. 81 SG9 beantragt und erteilt worden. Die Publikation des Bauvorhabens müsse daher mit der Bezeichnung der beanspruchten Ausnahme wiederholt werden.