Baubeschwerde vom 2. Mai 2014 daher in Kenntnis der Unterlagen verfassen konnten. Damit konnten die Beschwerdeführenden 2-7 ihre Rechte im Beschwerdeverfahren vollumfänglich wahrnehmen. Die Voraussetzungen für eine Heilung der Gehörsverletzung sind somit erfüllt. 3. Abbruch Wohnhaus