3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Amt für Berner Wirtschaft (beco), die Gemeinde Frutigen und das Amt für Wasser und Abfall (AWA) stellen in ihren Stellungnahmen vom 26. Mai, 2. Juni und 4. Juni 2014 keine Anträge zu den beiden Beschwerden. Die Beschwerdegegnerinnen beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 3. Juni 2014 die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf einzutreten sei.