Am 2. Mai 2014 erhoben die Beschwerdeführenden 2-7 gemeinsam Beschwerde bei der BVE. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 31. März 2014 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter beantragen sie, der Gesamtentscheid sei aufzuheben, die Sache sei zur Fortsetzung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen und die Anlage für den Steinbrecher unter Terrain sei mit der Auflage zu ergänzen, eine schall- und staubdichte Einhausung zu erstellen.