Aufhebung des Gesamtentscheids vom 31. März 2014 und sinngemäss die Erteilung des Bauabschlags. Zudem sei auf der Bauparzelle ein Baustopp zu verfügen bis die umstrittene Zonenänderung vom 28. November 2010 durch eine Abstimmung rückgängig gemacht werden könne. Schliesslich sei die Bauparzelle unverzüglich für die landwirtschaftliche Nutzung herzurichten.