beiden Projektänderungen erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 31. März 2014 erteilte die Gemeinde Frutigen die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer 1 am 28. April 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die 3