Fassadenflucht der bestehenden Gebäude überschritten werde, entsteht in erster Linie durch die Biegung der E.________strasse und würde auch dann bestehen, wenn das Bauvorhaben entsprechend dem Gebäude der G.________ um 0.10 m von der Baulinie zurückversetzt würde. Das Bauvorhaben hält den von der Baulinie vorgeschriebenen Strassenabstand ein und ist diesbezüglich reglementskonform. Die Auffassung der Stadt Thun, wonach das Bauvorhaben mit seiner Umgebung eine gute Gesamtwirkung erzielt, wird gestützt. Die Rüge der Beschwerdeführerin betreffend Verletzung der Gestaltungsvorschriften ist unbegründet. 4. Schattenwurf