Die OLK hat am Augenschein vom 17. September 2014 festgehalten, dass die Stellung der Baute direkt an der Strasse städtebaulich richtig sei. Diese Einschätzung der OLK überzeugt. Das Bauvorhaben hält sich an die bestehende Baulinie. Der Eindruck, dass die 10 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 9/10 N. 15 mit Hinweisen 11 Vgl. Situationsplan vom 7. November 2013 10