Höhe und Volumen des geplanten Gebäudes entsprechen den Vorgaben für die Zone W/A3+ (vgl. E. 2). Gestützt auf Vorschriften des allgemeinen Ortsbild- und Landschaftsschutzes dürfen in der Regel Art oder Mass der nach der Zonenordnung zulässigen Nutzung nicht eingeschränkt werden10. Grosse Bedeutung kommt indes der Sichtachse auf das Schloss Thun zu. Diese wird durch das Bauvorhaben nur geringfügig beeinträchtigt. Insgesamt lässt sich festhalten, dass das Bauvorhaben zu einer gewissen Vereinheitlichung am südlichen Ende der E.________strasse führt und sich damit positiv auf das Ortsbild auswirkt.