d) Die OLK hält in ihrem Bericht vom 15. August 2014 fest, dass die Umgebung der Bauparzelle sehr heterogen sei und wenig städtebauliche und architektonische Qualität aufweise. Volumetrie und Geschossigkeit des Bauvorhabens seien städtebaulich nachvollziehbar. Das Bauvorhaben gehe auf die vorherrschende Verdichtung ein, was an diesem Ort sinnvoll erscheine. Die Sichtachse auf das Schloss Thun werde durch das Bauvorhaben nur unwesentlich beeinträchtigt. Das Rechtsamt konnte diese Einschätzung am Augenschein vom 17. September 2014 bestätigen. Die Bauten am südlichen Ende der E.________strasse Richtung H._____