Der westlich hinter der ersten Gebäudereihe an der E.________strasse gelegene Teil des Quartiers ist von der Strasse aus nicht sichtbar und daher für die vorliegende Beurteilung nicht massgeblich. Insgesamt zeigt sich, dass der Gebäudekomplex auf der westlichen Seite der E.________strasse zwischen der Bauparzelle und dem H.________ als städtebauliche Einheit mit ähnlicher, verdichteter Überbauung wahrgenommen wird. Es ist daher sachgerecht, dass sich die Stadt Thun bei der Beurteilung des Nutzungsmasses des Bauvorhabens an diesem Gebäudekomplex orientiert hat.