des "Hotels F.________" weiter. Die FBA hielt zudem verschiedene Empfehlungen zur Anpassung des Projekts fest, so die Verlängerung des Laubengangs über die gesamte Gebäudelänge und die Planung der Detailerschliessung.6 Die Beschwerdegegnerin überarbeitete ihr Bauprojekt entsprechend. Anlässlich der Sitzung vom 14. November 2012 empfahl die FBA die Einreichung eines Baugesuchs auf Basis des Vorprojekts.7 Die Stadt Thun hält in ihrem Bauentscheid vom 18. März 2014 fest, das Bauvorhaben bedeute eine städtebauliche Aufwertung und erziele eine gute Gesamtwirkung.